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rufen Sie mich gern an:

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Stefan Krimmer

Gerichtlich bestellter Berufsbetreuer

Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt.


Ärmel hochkrempeln und Probleme lösen -

So ist mein Selbstverständnis der Tätigkeit des Berufsbetreuers.

Dabei steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Und das ist mehr als eine Phrase.


In Krisensituationen oder für den Fall, dass Menschen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, hat unsere Justiz die Möglichkeit, Betreuer zu bestimmen, die sich um die Angelegenheiten ihrer Klienten kümmern.

Die Bandbreite ist dabei groß und vielseitig.


Meinen Klientinnen und Klientenen bietet mein Team und ich folgende Vorteile:


  1. -Gute telefonische Erreichbarkeit


  1. -Schnelle Reaktion durch Mobile Office


  1. -Exzellente Vernetzung und Erfahrung im Behördenkontakt


- Mehrjährige Berufserfahrung im psychosozialen Umfeld (Beratungsstelle f. Suizidprävention)


  1. -Moderne technische Ausstattung


  1. -Flexible Einsatzprofile


  1. -Natürliche und ausgebildete Kommunikative Fähigkeiten


  1. -Praxisorientierte Lösungen


  1. -Empathie für schwierige Lebenssituationen